Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Versicherungsbetrug OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.03.2025 – Az. 6 W 65/24
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Beschluss vom 21. März 2025 entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Beauftragung einer Detektei in Höhe von 4.581,50 € im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens ersetzt verlangen kann. Maßgeblich war, dass die Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO war.
Worum ging es im konkreten Fall?
Ein Versicherungsnehmer hatte einen Diebstahl gemeldet. Nach Akteneinsicht ergaben sich für die Versicherung konkrete Zweifel an der Darstellung des Klägers – insbesondere, weil das angeblich gestohlene Fahrzeug an einem ungewöhnlichen Ort abgestellt war. Die Versicherung beauftragte daraufhin eine Detektei mit der diskreten Überprüfung der Angaben. Die Detektei führte die Ermittlungen plausibel, zielgerichtet und im Rahmen eines wirtschaftlich angemessenen Auftragsumfangs durch.
Das Gericht bestätigte: Eine solche Beauftragung sei zulässig, da sie unmittelbar auf ein konkret drohendes Verfahren gerichtet gewesen sei. Der Verdacht eines Versicherungsbetrugs war durch objektive Umstände gestützt – die Ermittlungen damit notwendig und die Kosten erstattungsfähig.
Stellungnahme aus Sicht einer Detektei
Wie als Detektei Apex Detektive finden, dieses Urteil unterstreicht, was sich in der Praxis regelmäßig zeigt: Diskret durchgeführte Ermittlungen durch eine externe Detektei sind nicht nur effektiv, sondern auch rechtlich abgesichert – sofern sie nachvollziehbar, maßvoll und anlassbezogen erfolgen.
Bedeutung für Auftraggeber – insbesondere Versicherungen, Unternehmen und Anwaltskanzleien:
Dieses Urteil stärkt die Position von Mandanten, die zur Aufklärung von Verdachtsmomenten auf professionelle Ermittlungsdienste zurückgreifen. Die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bedeutet, dass Mandanten in vielen Fällen nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben, sofern die Beauftragung im Vorfeld eines zu erwartenden Rechtsstreits erfolgte.
Für Detekteien bedeutet das:
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Sorgfältige Dokumentation, transparente Auftragsklärung und wirtschaftlich nachvollziehbare Maßnahmen sind entscheidend.
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Die eigene Ermittlungstätigkeit sollte jederzeit gerichtsfest und verhältnismäßig sein.
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Eine professionelle Detektei liefert nicht nur Ergebnisse – sie sorgt auch dafür, dass die Auftraggeber im Streitfall nicht zusätzlich belastet werden.
Das OLG Brandenburg bestätigt: Professionelle Ermittlungen durch Detekteien sind ein anerkanntes Mittel zur Vorbereitung rechtlicher Schritte – und unter bestimmten Voraussetzungen voll erstattungsfähig. Ein starkes Signal für Auftraggeber, die diskret, rechtssicher und effizient handeln wollen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie in einem ähnlichen Fall agieren wollen. Wir beraten Sie diskret und unverbindlich.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner:
- OLG Brandenburg:
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel#
Telefon: +49 3381 39-90
Web: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/
- Detektei Apex Detektive GmbH Potsdam
Ansprechpartner: Hr. Karl Mundt
Behlerstraße 3a / Haus B2
14467 Potsdam
Telefon: 0331 60158822
E-Mail: potsdam@apex-detektive.de


