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Mittlerweile bauen Kriminelle immer komplexere Finanznetzwerke auf, um den Verbleib und die Quelle veruntreuter Vermögenswerte zu verschleiern bzw. geheim zu halten. Die Wirtschaftsdetektive der APEX Detektive GmbH helfen, veruntreute Vermögenswerte, die von Schuldnern in Deutschland und in das europäische Ausland, oder auch weltweit, verschoben worden sind, schnell und diskret wieder aufzufinden.
Unsere Wirtschaftsdetektei verfügt in Sachen Asset Tracing und Recovery – national und international – über eine in mehr als dreißig Jahren gewonnene Expertise, um eingesetzte Finanzvehikel und Holding-Konstruktionen zu analysieren und der Vermögensfahndung zu unterziehen. Zielführend können hierzu Nachverfolgungen getätigter Transaktionen vom Ursprung bis zum Abschluss eingesetzt werden.
Unsere mehr als 37jährige Erfahrung macht uns den gefragtesten Experten, wenn es um das Aufspüren von veruntreuten Vermögenswerten geht. Dabei gehen wir immer äußerst diskret vor und bemühen uns um eine rasche und effiziente Aufklärung.
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*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Gladbeck. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.