Krankfeiern kann teuer werden
Ein „Blaumacher“ muss seinem hintergangenen Arbeitgeber, wenn er während seiner Arbeitsunfähigkeit einer anderen Tätigkeit nachgeht, eventuelle Detektivkosten erstatten.LAG Mainz 5 Sa 549/99
Bei der Urteilssammlung bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten...
