Kindeswohlgefährdung im Sorgerechtsstreit in München
Eine Mutter mit bekannter Alkoholproblematik beantragt nach einer Therapie mehr Umgang und gemeinsames Sorgerecht. Schon nach den ersten Treffen zeigen sich beim sechsjährigen Sohn beunruhigende Auffälligkeiten. Der Vater lässt die Umgangssituationen deshalb von den Apex Detektiven München beobachten.
Im Zentrum dieses Falles steht ein Vater aus München-Bogenhausen, der nach der Trennung das alleinige Sorgerecht für seinen sechsjährigen Sohn erhalten hatte. Die Mutter war aufgrund einer diagnostizierten Alkoholproblematik bereits während der Ehe in therapeutischer Behandlung gewesen und hatte sich in den Jahren nach der Trennung weitgehend zurückgezogen. Die Betreuung des Kindes übernahm der Vater in enger Zusammenarbeit mit den Großeltern väterlicherseits. WEITERLESEN
*Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht bei allen namentlich aufgeführten Städten um Büros oder Stützpunkte handelt, sondern überwiegend um vom nächstgelegenen Stützpunkt aus ständig betreute und für die beschriebenen Tätigkeiten aufgesuchte Einsatzorte.
Sie erreichen uns telefonisch in jedem Fall und Tag und Nacht per Anrufweiterschaltung zum Firmensitz in Kamp-Lintfort. Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie diskret und umfassend beraten. Zur Erfüllung des hohen Diskretionsstandards unseres Unternehmens wurden der Name und das Foto des persönlichen Ansprechpartners auf dieser Seite pseuydonym verwendet.
Aufgeführte Einsatz- oder Fallbeschreibungen entsprechen der Realität und wurden lediglich zur Wahrung der Vertraulichkeit unserer Mandanteninformationen geändert. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes gelten niemals als Zusicherung für dargelegte Inhalte und sind keinesfalls Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und der Mandanten. Hierzu dienen einzig und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden gelten nur in dem im schriftlich geschlossenem Vertrag explizit aufgeführten Zusammenhang.
Bei der Urteilssammlung, sowie sämtlichen Inhalten und dargestellten Rechtsfällen bitten wir unbedingt zu beachten, dass grundsätzlich der individuelle Einzelfall maßgebend ist, Irrtümer vorbehalten sind und die genannten Urteile daher keinesfalls einfach übertragbar sind. Sollten Urteile nicht aktualisiert erscheinen, sind die Entwicklungen der Rechtsprechung mit einem Rechtsanwalt abzuklären. Wir dürfen und können niemals eine Rechtsberatung vornehmen und arbeiten deshalb in ganz Deutschland mit renommierten Anwaltskanzleien zusammen, für die wir Ihnen gerne nach Auftragserteilung eine Empfehlung aussprechen können.
