Korruptionsbekämpfung / Compliance - Detektei Blog / Aktuelles (Artikel 5)


Sind Compliance-Systeme in Deutschland betroffen durch den UK Bribery Act?

 

Hinter der Bezeichnung ,UK Bribery Act‘ verbirgt sich das Korruptionsbekämpfungsgesetz Großbritanniens, das am 01. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Im Kern weist es darauf hin, dass Bestechung jeglicher Art, aber auch die unterlassene Verhinderung von Bestechung durch Unternehmen (Compliance) verboten ist und unter Strafe steht. Es stellt sich die Frage, ob das britische Gesetz Auswirkungen auf deutsche Unternehmen hat?


Für alle deutschen Unternehmen mit Tochtergesellschaften, unselbständige Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen in Großbritannien sind erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Und auch für deutsche Firmen, die Geschäftsbeziehungen zu britischen Unternehmen unterhalten, bleibt der ,UK Bribery Act‘ nicht ohne Folgen.


So gibt das neue Gesetz Mindestanforderungen an die Compliance-Programme von Unternehmen vor. Große Unternehmen sind darauf i.d.R. gut vorbereitet und müssen nur geringfügige Anpassungen vornehmen, für Kleinunternehmen und Mittelständler könnte die Regelung jedoch eine veritable Belastung darstellen.


Wie die Auswirkungen in der Praxis genau aussehen, ist eng damit verbunden, wie die britischen Strafverfolgungsbehörden den ,UK Bribery Act‘ im Detail auslegen, zumal einige verwendete Rechtsbegriffe einer genaueren Definition bedürfen. Zum Beispiel ist unklar, ab wann man im Rahmen des neuen Gesetzes von einer relevanten Geschäftsverbindung spricht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag vermutet in einer Stellungnahme, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vielen Einzelfallentscheidungen kommen wird und es für deutsche Unternehmen aufgrund einiger unklarer Regelungen schwierig zu beurteilen sein dürfte, ob die Maßnahmen, die sie im Vorfeld getroffen haben, den Anforderungen des Bribery Acts genügen.


(Quelle: DIHK Deutscher Industrie-und Handelskammertag, InfoRecht, Ausgabe 08/2011 v. 16.08.11, Seite 9, www.dihk.de )

 

Korruptionsbekämpfung / Compliance


Der Begriff Compliance bzw. Komplianz bezeichnet in der Betriebswirtschaft die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien oder freiwilligen Kodizes. Um die Regelkonformität im eigenen Unternehmen und bei Mitbewerbern zu überwachen, haben viele Konzerne Compliance-Abteilungen eingerichtet. Hier wird das unternehmerische Handeln auf alle gesetzlichen Gebote und Verbote sowie auf den Einklang mit gesellschaftlichen Richtlinien, Normen und Wertevorstellungen hin überprüft.

Viele Compliance-Manager werden bei ihrer Arbeit von Wirtschaftsdetekteien unterstützt, die in diesem hochsensiblen und schwierigen Beweisführungsumfeld für sie ermitteln. Die spezialisierten Detektive der APEX-Wirtschaftsdetektei können auf einen großen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet Korruptionsbekämpfung / Compliance zurückgreifen. Die geschulten APEX-Wirtschaftsdetektive führen ihre Ermittlungen stets diskret, seriös und zielorientiert durch, um an beweiskräftige Informationen zu gelangen, mit denen eine effektive Handhabe, zum Beispiel gegen vertragswidrig handelnde Mitarbeiter, möglich ist.

Grundlage für die gerichtsverwertbare Dokumentation ist die minutiöse Aufzeichnung aller Ereignisse, die für einen Fall relevant sind. Verdächtige Abläufe werden, sofern dies möglich und angezeigt ist, mit Beweisdokumenten sowie durch Film- und Fotoaufnahmen untermauert. Des Weiteren stehen die Zeugenaussagen aller Sachbearbeiter der APEX-Wirtschaftsdetektei zur Verfügung. Auf diese Weise wird eine schnelle und rechtlich nicht zu beanstandende Verwertung in den entsprechenden Auseinandersetzungen gewährleistet, die der gegnerischen Partei in vielen Fällen die Basis für ein langwieriges gerichtliches Verfahren entzieht.

Hinweis : Die Verursacher von Kosten für die Wirtschaftsdetektei sind in vielen Fällen dem Geschädigten gegenüber erstattungspflichtig. Wir von der APEX-Wirtschaftsdetektei haben für Sie richterliche Entscheidungen dazu in der Rubrik „Urteile“ zusammengestellt.
Die Bereichsleiter der APEX Wirtschaftsdetektei stehen Ihnen zur Fallerörterung selbstverständlich unmittelbar zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kompetenzprofil und kontaktieren Sie die APEX-Wirtschaftsdetektei unter:


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